Was sind die Standards für die neuen nationalen Standard-Elektrodreiräder?

Jun 14, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Gemäß der neu veröffentlichten nationalen Norm für Elektro-Dreiräder wird ab 2025 landesweit ein strenges Klassifizierungsmanagement für Elektro-Dreiräder eingeführt. Das Hauptziel besteht darin, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Produktion und Nutzung von Fahrzeugen zu standardisieren:

 

Alle straßenzugelassenen elektrischen Dreiräder müssen die landesweit vorgeschriebene Produktzertifizierung (CCC-Zertifizierung) bestehen und in der „Ankündigung der Hersteller und Produkte von Straßenkraftfahrzeugen“ des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie aufgeführt sein, um die legale Herkunft des Fahrzeugs und die technische Konformität sicherzustellen.

 

Technische Parameter des Fahrzeugs sind die entscheidende Grundlage für die Bestimmung der Konformität. Gemäß GB/T 5375-2024 und den „Technischen Bedingungen für den sicheren Betrieb von Kraftfahrzeugen“ darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines elektrischen Dreirads 25 km/h nicht überschreiten, die Nennleistung des Motors darf 400 W nicht überschreiten und die Nennspannung der Batterie darf 48 V nicht überschreiten. Das Leergewicht (einschließlich Batterie) darf 55 kg nicht überschreiten, die Breite der Fahrzeugkarosserie darf 450 mm nicht überschreiten, die Höhe darf 1100 mm nicht überschreiten und der Achsabstand zwischen Vorder- und Hinterrad darf 1250 mm nicht überschreiten. Mittlerweile müssen Fahrzeuge mit Scheinwerfern, Bremslichtern, Reflektoren und einer Restbatterieanzeige ausgestattet sein. Der Bremsweg bei 20 km/h darf 7 Meter nicht überschreiten, um sicherzustellen, dass die grundlegende Sicherheitsleistung den Standards entspricht.

 

Elektrodreiräder müssen ordnungsgemäß zugelassen sein und über ein Kfz-Kennzeichen verfügen. Basierend auf ihrem Verwendungszweck werden sie in zwei Kategorien eingeteilt: Lastendreiräder und vollständig geschlossene Personendreiräder werden beide als normale dreirädrige Motorräder klassifiziert und benötigen gelbe Nummernschilder mit schwarzer Beschriftung. Für einige Freizeitdreiräder, die die Parameter für nicht-motorisierte Fahrzeuge erfüllen, können blaue Nummernschilder mit weißer Beschriftung beantragt werden, in den meisten Gebieten werden sie jedoch als Kraftfahrzeuge geführt. Alle Fahrzeuge müssen in der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) versichert sein; andernfalls dürfen sie nicht auf der Straße gefahren werden.

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